Prävention
Künstlerisch-kulturelle Angebote können Kinder und Jugendliche bei der Entwicklung von Kompetenzen unterstützen, die im Kontext von Prävention bedeutsam sind. Ein gestärktes Selbstbewusstsein, die erlebte Selbstwirksamkeit und eine reflektierte Eigenwahrnehmung tragen dazu bei, dass sich Kinder und Jugendliche besser abgrenzen und mitteilen können und sich hinsichtlich ihrer eigenen Wahrnehmung und Empfindung sicherer fühlen. Im Tanz hat man die besondere Chance, diese Kompetenzen im Verbund mit seinem eigenen Körper zu entwickeln. Das Projekt Empowering Dance fächert den Zusammenhang von Soft Skills und Tanz sehr schön auf. Aber auch die Kulturelle Bildung verweist regelmäßig auf die vielfältigen persönlichen, sozialen und gesellschaftlichen Kompetenzen, die durch entsprechende Angebote gestärkt werden.
Einen besonderen Beitrag liefern partizipative Angebote in diesem Zusammenhang. Ziele von Partizipation in Angeboten für Kinder und Jugendliche lassen sich wie folgt grob zusammenfassen: Partizipation wahrt die Rechte von Kindern und Jugendlichen, die ihnen gesetzlich zugesichert werden. Sie gibt Raum, um eigene Ideen, Wünsche und Bedürfnisse wahrzunehmen und zu äußern. Sie fördert Empowerment und trägt zur Entwicklung von Demokratieverständnis bei. Die systematische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stärkt deren Position und verringert das Machtgefälle zwischen Erwachsenen und Minderjährigen (vgl. https://beauftragte-missbrauch.de).
Partizipative Projekte tragen also viele wichtige Aspekte in sich, die Kinder und Jugendliche stark machen, um sie so besser vor Übergriffen und Gewalt zu schützen.
Doch Prävention fängt immer bei Erwachsenen an. Es ist bedeutsam, dass man sich über die eigene Macht und bestehende Machtasymmetrien bewusst ist, um verantwortlich damit umzugehen. Es bedarf einer fortlaufenden kritischen Reflektion über die eigene Haltung und das eigene Verhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen (wertschätzend und grenzsensibel), über Kommunikationsformen (transparent) und über die Qualität der Beziehung. Bedeutsam ist hier, zwischen Bindung und Abhängigkeit zu unterscheiden. Als erwachsener Mensch eine Bezugsperson für einen jungen Menschen zu sein, ist natürlich o.k. und wichtig. Bedeutsam ist, dass hieraus kein Gefühl der Abhängigkeit kreiert wird.
Neben dieser wichtigen Grundhaltung und einer stärkenden und wahrnehmenden kulturpädagogischen Praxis, gibt es noch eine Reihe von Aspekten, die grundlegend für die Prävention sexualisierter Gewalt sind. Einrichtungen, die Tanzangebote bereithalten, aber auch einzelne Künstler*innen und Projektteams können aktiv Präventionsarbeit leisten, indem sie Schutzmaßnahmen einführen, Rahmenbedingungen prüfen und für klare und transparente Kommunikation sorgen.
Dazu zählen beispielsweise das Einholen erweiterter Führungszeugnisse, ein Verhaltenskodex, Handlungsleitfäden/Notfallplan und natürlich ein Schutzkonzept. Fortbildungen und Ansprechpersonen für den kollegialen Austausch gehören ebenso dazu.
Aber auch auf der Ebene der Teilnehmenden gilt es Schutzmaßnahmen zu etablieren. So sollten gemeinsam Gruppenregeln erarbeitet, Feedbackmethoden etabliert sowie Ansprechpersonen bei Beschwerden oder im Hilfsfall benannt werden.
Auch Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sollen über Ansprechpersonen und die Besonderheiten des Angebotes informiert sein und über Einverständniserklärungen den entsprechenden Punkten zustimmen.
- Erweiterte Führungszeugnisse: Jede Person, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, soll ein erweitertes Führungszeugnis haben, das von der verantwortlichen Stelle eingesehen wird. Die Einsichtnahme ist zu dokumentieren.
- Verhaltenskodex: Ein Verhaltenskodex legt die Grundlagen des Verhaltens im Umgang mit den Teilnehmenden und eventuell mit anderen Personen (z. B. innerhalb des Teams) fest. Es dient zum Schutz der Teilnehmenden und gibt den leitenden Personen Handlungssicherheit im eigenen Verhalten, aber auch im Hinblick auf das Einfordern von Verhaltensänderungen bei anderen.
- Handlungsleitfäden/Notfallplan: Hier wird festgehalten, wie bei einem Verdachtsfall agiert werden muss. Wer ist zuständig, wer muss informiert werden, wer unterstützt? Neben den strukturellen Aspekten sind Hinweise zum weiteren Schutz der gefährdeten oder betroffenen Kinder zentral. Auch Unterstützungsmaßnahmen für Kinder und andere beteiligte Personen sind hier zu erfassen.
- Schutzkonzept: Ein Schutzkonzept ist ein Dokument, in dem festgehalten ist, wie Kinder und Jugendliche vor (sexualisierter) Gewalt geschützt werden. Ein Schutzkonzept ist jeweils von der Organisation in einem gemeinsamen Prozess zu erarbeiten.