Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugendliche hat eine Bekanntmachung zur „Förderung von Projekten zum Thema „Lernortübergreifende Erfahrungsräume durch offene Bildungsmaterialien und offene Bildungspraktiken fördern – Bildungsorte zukunftsfähig gestalten (OE_Erfahrungsräume)“ herausgegeben.
Im Mittelpunkt der Ausschreibung stehen Akteurinnen und Akteure vorrangig aus dem non-formalen Bildungsbereich, die Interesse an einer Stärkung von bildungsbereichsübergreifenden Lernangeboten haben und hierfür die Potentiale von Open Educational Resources (OER) und Open Educational Practices (OEP) nutzen möchten.
OER sind Materialien unterschiedlicher medialer Art und Form, die unter einer offenen Lizenz veröffentlicht werden, sodass diese kostenfrei zugänglich sind und von den Nutzenden ohne oder mit geringfügigen Einschränkungen verwendet, bearbeitet und weiterverbreitet werden können[1].
OEP im engeren Sinne umfassen die Nutzung oder Arbeit mit OER in Lehr- und Lernkontexten. Im weiteren Sinne werden OEP in dieser Förderrichtlinie als Lehr- und Lernszenarien verstanden, die sich an einer Offenen Pädagogik[2] orientieren und deren Grundsätze der Offenheit in der Praxis umsetzen.
Das Besonders der Bekanntmachung ist, dass Lernorte entlang des gesamten Bildungs-Lebenslaufes miteinander verbunden werden sollen – sowohl aus dem formalen als auch aus dem non-formalen Bereich. Das heißt, klassische formale Lernorten wie Kindertagesstätten, Schule, Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule oder Hochschulen sollen ebenso wie non-formalen Orte wie zum Beispiel Bibliotheken, Museen, Sportvereinen, Seniorenstiften etc. in die Projektideen gemeinsam einbezogen werden.
Durch die angestrebten lernortübergreifenden Kooperationen soll den Lernenden ein kollaboratives, ganzheitliches und innovatives Lernen in neu geschaffenen „Erfahrungsräumen“ ermöglicht werden. Erfahrungsräume sind Lernumgebungen, in denen Menschen Neues ausprobieren können und gemeinsam lernen, so dass sie sich im Idealfall als selbstwirksam erleben. Dies wird begleitet von Offenheit, Kooperation und der Nutzung von OER.
Förderfähig sind Einzel- und Verbundvorhaben, innerhalb derer Akteure und Institutionen kreativitätsförderliche Erfahrungsräume konzipieren, aufspüren und (weiter-)entwickeln und hierzu die Potentiale von OER und OEP nutzen.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Skizzen (max. 10 Seiten) mit Projektideen können bis zum 23. Januar 2026 eingereicht werden.
- Eine mögliche Förderung ist für 3 Jahre vorgesehen.
- Zwei Online-Informationsveranstaltungen vorab finden am Di., 16.12.2025 von 10.00-11.00 Uhr und am Mi., 14.01.2026 von 14.00-15.00 Uhr statt. Anmeldungen hierfür sind unter oer@dlr.de möglich. Bitte senden Sie Sie Ihre Fragen ebenfalls mit der Anmeldung an diese E-Mail.
- Weitergehende Informationen: Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Lernortübergreifende Erfahrungsräume durch offene Bildungsmaterialien und offene Bildungspraktiken fördern – Bildungsorte zukunftsfähig gestalten (OE_Erfahrungsräume)“ – OER-Strategie
- Und detailliert im Bundesanzeiger: BAnz AT 21.11.2025 B2.pdf
- Beispiele für Projektideen: Projektbeispiele zur Förderlinie OE_Erfahrungsräume – OER-Strategie