Rechtliche Fragen in der digitalen Tanzvermittlung
In den letzten Jahren haben sich viele Tanzpädagog*innen vermehrt mit den Möglichkeiten der digitalen Tanzvermittlung beschäftigt. So werden zum Beispiel Tanz-Tutorials erstellt und Videobeiträge von Teilnehmenden zu Tanz-Collagen zusammengeschnitten. Eigene und fremde Videos werden über Videoplattformen veröffentlicht, per Social Media geteilt oder über eine gemeinsame Gruppe in einem Messenger wie WhatsApp verschickt. Und unterschwellig schwingt häufig die Frage mit: „Habe ich in rechtlicher Hinsicht alles richtig gemacht?“
Die Fortbildung beschäftigt sich mit der rechtssicheren Nutzung von Videoplattformen wie YouTube und Vimeo und mit allem Wissenswerten über die Nutzung von Messenger-Diensten in der (digitalen) Tanzvermittlung. Es werden die gängigen rechtlichen Fragen rund um das Erstellen, Veröffentlichen und Teilen von Medieninhalten sowie die Nutzung dieser Kanäle behandelt. Dabei wird insbesondere das Urheberrecht, das Recht am eigenen Bild und der Datenschutz unter die Lupe genommen – auch im Hinblick auf die besonderen Anforderungen bei der Mitwirkung von minderjährigen Teilnehmenden.
Am Ende der Fortbildung wird es Zeit für Fragen und Antworten geben. Die Teilnehmenden können sich dafür gerne vorab mit konkreten Fragen via Mail bis zum 10.10.2023 an die Geschäftsstelle der LAG Tanz wenden. Diese werden an Herrn Werner weitergeleitet, damit er während der Fortbildung darauf eingehen kann.
Hans-Jürgen Werner ist Justiziar des Deutschen Berufsverbandes für Tanzpädagogik e.V. und Justiziar des Präsidiums des Deutschen Tonkünstlerverbandes e.V..
Er blickt auf über 40 Jahre juristisches Berufsleben zurück. Seit 25 Jahren beschäftigt er sich mit rechtlichen Problemfeldern in der künstlerischen Tanzpädagogik.
Am 17.10.23, 10 – 13 Uhr
25 € / 20 € ermäßigt,
Anmeldeschluss ist der 10.10.2023