Qualitätsrahmen-Kooperationen
Kooperationen
Kooperationen können zwischen Personen und Communities sowie mit Institutionen (z.B. Verein, Schule) erfolgen.
Sie gelingen, wenn sie auf einer gemeinsam abgestimmten Konzeption, klaren Zuständigkeiten, transparenten Kommunikationswegen sowie geklärten räumlichen, zeitlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen basieren – und durch gemeinsame Absprachen zur Qualitätssicherung begleitet werden.
- Arbeite ich alleine, im Team, mit Kooperationspartner*innen?
- Kommen ähnliche oder unterschiedliche Hintergründe und Perspektiven zusammen (s. Ziele)?
- Wird ausgehandelt, wie gemeinsam mit etwaigen Problemen und Grenzen umgegangen wird? Wie reagiere ich, wenn ich im Verlauf Probleme oder Grenzen erkenne, die sich von mir nicht lösen lassen?
- Gibt es ein Schutzkonzept in der Einrichtung? Haben wir einen Code of Conduct? Wie gehen wir mit Bildaufnahmen und deren Veröffentlichung um?
- Wie wird das Angebot finanziert? Wer macht noch weitere Vorgaben? Habe ich Geld für Ausstattung, um flexibel auf aufkommende Bedürfnisse eingehen zu können?
- Gibt es ein Vorgespräch und wer ist daran beteiligt? Mit welcher Haltung begegne ich den Partner*innen? Und wie halten wir hierbei die Inhalte und Vereinbarungen fest?
- Welche gemeinsamen Ziele verfolgen wir / ich mit der Kooperation? Und (wie) sprechen wir über diese?
- Wie sind Kommunikationswege geregelt? (Mit Partner*innen, Teilnehmenden, anderen Beteiligten)
- Wie gestalte ich die Zusammenarbeit? Gibt es Verabredungen zur gemeinsamen Reflexion, Austausch zu Zwischenständen?
- Wie werden Aufgaben, Rollen und Zuständigkeiten geklärt? (Wer hat den Schlüssel, wer ist die erste Ansprechperson, etc.?)Gibt es spezifische Regeln (auch örtliche? Essen, Trinken, Kleidung, etc.)?
- Wie sind die Teilnehmenden ausgestattet (passende Kleidung, haben sie gegessen, getrunken)?
- Welche Gestaltungsmöglichkeiten habe ich in diesem Umfeld? Was liegt in meinem Verantwortungsbereich, meiner Macht und was nicht?
- Woran mache ich fest, dass die Kooperation für alle Beteiligten gelungen ist?
Gefördert durch:
„Qualität in der Tanzvermittlung – Was Tanz bewegen kann“ wurde von 2023-2026 gefördert durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

