Chancetanz – Förderung
Aktuelle Ausschreibung
Die nächste Antragsfrist ist der 30. September 2024.
Antragsstellung ist ausschließlich über die Datenbank „Kumasta“ möglich.
Alle Informationen zur Antragstellung bei ChanceTanz finden Sie in unserem aktuellen Leitfaden.
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Hier finden Sie den aktuellen Ausschreibungsleitfaden. Er enthält alle notwendigen Informationen zur Antragstellung, den möglichen Formaten, Fördervoraussetzungen und zur Kalkulation.
Bei Kooperationen mit Schulen, Horten, Kindertagesstätten und Kindergärten beachten Sie bitte die jeweiligen Voraussetzungen, die Sie in folgenden Dokumenten finden:
KMS_III_Infoblatt_Außerschulischkeit
KMS_III_Voraussetzungen_Kita
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online unter https://kumasta3.buendnisse-fuer-bildung.de/uebersicht-der-foerderer-und-initiativen/8
Antragsfristen 2024:
31. März 2024, 30. September 2024
Um allen von ChanceTanz geförderten Bündnissen den Einstieg in die Projektabwicklung zu erleichtern und Fragen frühzeitig klären zu können, gibt es ab Mitte April 2023 eine monatliche „ChanceTanz-Admin-Runde“ via Zoom. Im Rahmen der monatlichen Treffen werden die Grundlagen der Projektadministration (Führen der Teilnehmendenlisten, der Beleglisten, Fragen zu Honorarverträgen, Abrechnung von Pauschalen, Abführung KSA, Terminierung von Zahlungsabrufen etc.) erläutert. Zudem gibt es ausreichend Raum für Ihre Fragen.
Diese Veranstaltung richtet sich an Projektleiter:innen (Dozent:innen) und mit der Administration der Förderung betraute Kolleg:innen! Antragstellende Einrichtungen, die das erste Mal eine ChanceTanz-Förderung erhalten, bitten wir um Teilnahme zum ersten bzw. nächstmöglichen Veranstaltungstermin nach erfolgter Bewilligung.
Vertreter:innen von ChanceTanz-geförderten Bündnissen sind mit ihren Fragen herzlich willkommen!
ChanceTanz-Admin-Runde jeden zweiten Donnerstag im Monat von 11:00-12:30 Uhr via Zoom
Termine 2024:
Donnerstag, 14.12.2023 (Termin fällt aus; bitte nächsten Termin im Januar 2024 nutzen)
Donnerstag, 11.1.2024
Donnerstag, 8.2.2024
Donnerstag, 7.3.2024 (Änderung erster Donnerstag!)
Mittwoch, 10.4.2023 (Achtung Wechsel Wochentag!)
Donnerstag, 16.5.2024 (Änderung wegen Christi Himmelfahrt)
Donnerstag, 13.6.2024
Donnerstag, 11.7.2024
Donnerstag, 8.8.2024
Donnerstag, 12.9.2024
Donnerstag, 10.10.2024
Donnerstag, 14.11.2024
Donnerstag, 12.12.2024
Der Zugang zum Zoom-Meeting erfolgt immer über nachfolgende Meetingdaten:
ChanceTanz-Admin-Runde
https://us06web.zoom.us/j/82790471473?pwd=eDdDeUdKL0hTUnFMWDdoMHBlWHpyZz09
Meeting-ID: 827 9047 1473
Kenncode: 720737
Schnelleinwahl mobil
+496971049922,,82790471473#,,,,*720737# Deutschland
+496938079883,,82790471473#,,,,*720737# Deutschland
Eine Grundlage von KMS ist die Bildung von Bündnissen, bestehend aus Einrichtungen mit unterschiedlichen Expertisen. Das BMBF möchte damit die Entwicklung tragfähiger bürgerschaftlicher Netzwerke fördern, in denen unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen, ergänzend zur Arbeit der Schulen, Verantwortung für die Bildung der jungen Generation übernehmen. Jedes Projekt wird von einem lokalen Bündnis realisiert, das aus mindestens drei Einrichtungen mit unterschiedlichen Expertisen besteht. Die Möglichkeiten zur Bündnisbildung sind vielfältig. Wichtig ist, dass das Bündnis die tanzkünstlerische oder kulturell-künstlerische Expertise, die Zielgruppenerreichung und die sozialräumliche Einbettung sicherstellt. Darüber hinaus ist die inhaltliche Ausrichtung des Projektes ausschlaggebend für die jeweilige Bündnisgestaltung.
- Bündnis mit mindestens drei Einrichtungen mit unterschiedlichen Expertisen (Erreichung Zielgruppe, tanzkünstlerische/kulturelle Expertise, sozialräumliche Einbettung)
- Antragstellender Bündnispartner ist gemeinnützig oder eine Einrichtung in kommunaler Trägerschaft (keine: Schulen, Kitas, Hochschulen, kommunale Verwaltungen, GbR); Antragsteller ist mit der administrativen Abwicklung öffentlicher Fördermittel vertraut
- Alle Bündnispartner bringen unbare Eigenleistungen ein
- Als Grundlage zur Bewilligung wird eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen
- Antragsteller erhält nach Projektabwicklung 7% der als förderfähig anerkannten Ausgaben als Verwaltungspauschale
- ChanceTanz fördert außerunterrichtliche Tanzprojekte für Kinder & Jugendliche mit erschwertem Zugang zu Kultur- und Bildungsangeboten. Eine Zusammenarbeit mit Schulen im Ganztag und Kitas ist unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen möglich und erwünscht.
- Unterrichtet wird i.d.R. von einem Zweierteam, bestehend aus mind. einem:r professionellem:r Tanzkünstler:in; spartenübergreifendes Arbeiten mit weiteren Künsten oder anderen Expertisen ist möglich;
- Unterricht im Zweierteam sieht für die gesamte Projektzeit mindestens 12 Teilnehmende vor (Ausnahme: Try-out, zugangsoffene Tanz-Splitter; besondere Teilnehmendenbedarfe nach Erläuterung);
- Stundenumfang ist durch die Formatwahl vorgegeben; die Ausgestaltung der Projekte ist an die Teilnehmenden und die Möglichkeiten im Bündnis bzw. der Bündnispartner angepasst;
- Projekte sind prozessorientiert ausgerichtet, sowie mit einem partizipativen, stärkenorientierten Ansatz
- Für das Projekt werden gesellschafts- und jugendrelevante Themen und Fragestellungen gewählt, die gemeinsam mit der Gruppe bearbeitet werden und im Antrag zu benennen sind; als mögliche Thematik sei die Agenda 2030 mit den 17 Nachhaltigkeitszielen benannt
- Rezeption (Besuch von Tanzstücken; Auseinandersetzung mit der Kunstform Tanz) ist bei einigen Formaten verpflichtend; in ländlichen Räumen und außerhalb von Ballungszentren/in Kleinstädten können Tanz-Gastspiele zur Rezeption additiv beantragt werden;
- Projekte können auch hybrid oder abwechselnd präsent und digital durchgeführt werden
Die Projektausgestaltung erfolgt individuell nach Möglichkeiten und Bedarfen – Beispiele:
- Wöchentliches Kursangebot (z.B. 1,5h über 20 Wochen = 30h = Tanz-Start)
- Einwöchiges Ferienprojekt + Try-out (z.B. 10h Try-out vor Ferien; eine Ferienwoche mit 6 Tagen à 6h = 36h = Tanz-Start+Try-out)
- Projekttage in der Schule (z.B. 2 Projekttage à 5h = 10h = Tanz-Splitter)
- Projektwoche in der Schule (z.B. 5 Tage à 5h = 25h = Tanz-Start)
- Mischung aus wöchentlichen Einheiten und Intensivtagen (z.B. 20 Wochen à 2h, 4 Wochenenden à 8h, Probetag 4h, Aufführungstag 4h = 80h = Tanz-Intensiv)
Demnach können alle gewählten Formate als wöchentliches Angebot, als ein- oder zweiwöchiges Ferienprojekt oder Kompaktangebot, als Projekttag/Projektwoche, oder auch in einer Mischung von wöchentlichen Projektstunden und Intensivproben konzipiert werden.
- Die Tanzprojekte wenden sich an Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahren, die in bildungsbenachteiligenden Situationen aufwachsen. Gewünscht ist auch die Erreichung behinderter Kinder und Jugendliche und junger Menschen, die in ländlichen Regionen leben und gleichzeitig von Risikolagen betroffen sind.
- Bildungschancen werden insbesondere durch die im nationalen Bildungsbericht 2020 benannten Risikolagen beeinträchtigt (soziale Risikolage – Erwerbslosigkeit der im Haushalt lebenden Elternteile; finanzielle Risikolage – geringes Familieneinkommen; bildungsbezogene Risikolage – geringe formale Qualifizierung des direkten Umfeldes).
- Das Erreichen der Teilnehmer:innen wird entweder über die sozialräumliche Verortung (z.B. Stadtviertel mit hoher Arbeitslosenquote) oder aber durch das Profil einer oder mehrerer Einrichtungen bzw. Bündnispartner gewährleistet.
- Die Gruppe kann altershomogen sowie altersübergreifend gestaltet sein. Auch die Einbeziehung von Eltern in die Projekte ist auf der Grundlage eines überzeugenden Formates grundsätzlich möglich (z.B. Einladung zu Präsentationen inkl. Workshop, gemeinsame Theaterbesuche etc.).
- Der Diversität unserer Gesellschaft ist Rechnung zu tragen. Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf, mit Migrations- oder Fluchterfahrung etc. können und sollen erreicht werden. Inklusive Projekte sind willkommen. Dies beinhaltet u.a., dass auch Kinder und Jugendliche einbezogen werden können, die nicht unmittelbar von einer Risikolage betroffen sind.
Im Rahmen der ChanceTanz Förderung kann zwischen verschiedenen Formaten gewählt werden, die jeweils eine maximale Zahl an Unterrichtsstunden vorgeben und sich teilweise in ihrer Ausrichtung und den Vorgaben zur Rezeption unterscheiden. Mit einem Antrag können von dem im Antrag beschriebenen Bündnis auch mehrere Einzelprojekte – auch in verschiedenen Formaten – beantragt werden. Mehrere Einzelprojekte können in einer Gesamtkonzeption verbunden sein (z.B. aufeinander aufbauende Projekte), müssen dies aber nicht. Je Einzelprojekt und dafür gewähltem Format sind die jeweiligen Vorgaben zu beachten.
Für jegliche Projektkonzeption egal in welchem Format gilt, dass die konkrete Ausgestaltung des Angebots flexibel und an die Gruppe und die Möglichkeiten vor Ort angepasst ist. Grundsätzlich gilt bei ChanceTanz die Vorgabe des Unterrichtens im Zweierteam, außer bei Tanz-Splittern, wo auch ein:e Tanzdozent:in unterrichten kann.
Im Folgenden werden einige der Formate näher erklärt:
Tanz-Splitter
- 10 stündiges Tanzangebot (à 60 Minuten)
- Mindestteilnehmer:innenzahl variabel: 12 TN bei Angeboten mit Anmeldung; ohne Mindestanzahl bei offenen Angeboten
- Angeleitet durch eine:n oder zwei professionelle:n Tanzkünstler:innen; bei zwei Anleitenden kann die zweite Kraft aus dem pädagogischen Bereich oder aus einer anderen Kunstsparte kommen
- Angebote sind außerhalb der Schulzeit anzusiedeln. Vereinzelt können Teile davon oder Einheiten mit bestimmten Gruppen jedoch im Unterricht stattfinden. Angebote im Rahmen von Projekttagen oder Projektwochen an Schulen sind möglich!
- Mindestantragssumme muss 5.000 € umfassen – um diese zu erreichen müssen mehrere „Tanz-Splitter“ zusammen oder in Kombination mit Tanz-Start oder Tanz-Intensiv beantragt werden.
- Unterschiedliche Orte (z. B.: Schulen, Vereine, Freizeiteinrichtungen, öffentlicher Raum, Kindergärten etc.), verschiedene Gruppen oder auch nur ein Ort und eine Gruppe können im Mittelpunkt eines Angebots stehen – dabei ist die Teilnehmer:innenzahl variabel (i.d.R. sollten mind. 12 Personen bei Angeboten mit Anmeldung erreicht werden, bei gänzlich offenen Formaten kann davon abgewichen werden).
- Rezeption ist möglich, aber nicht verpflichtend
Tanz-Start
- bis zu 40stündiges Tanzprojekt (Zeitstunden à 60 Minuten)
- Mindestteilnehmer:innenzahl: 12 Kinder/Jugendliche
- Unterricht im Zweierteam durch professionelle:n Tanzvermittler:in und pädagogische, künstlerisch-pädagogische Fachkraft oder weitere:n Künstler:in in Abhängigkeit von Gruppenkonstellation und inhaltlicher Ausrichtung des Projektes
- Praktische Begegnung mit Tanz als individueller und künstlerischer Ausdrucksform.
- Auseinandersetzung mit jugend- und gesellschaftsrelevanten Themen
- Partizipative und prozessorientierte Arbeitsweise
- Rezeption von Tanz kann Teil des Projektes sein (nicht verpflichtend)
- i.d.R. Abschlusspräsentation in einem der Teilnehmergruppe entsprechendem Rahmen
- Beispiele: regelmäßiger Kurs, Ferien-Tanzcamp, Intensivprojekt im Workshopformat, Projekttag oder Projektwoche an Schulen
Tanz-Intensiv
- bis zu 80stündiges Tanzprojekt (Zeitstunden à 60 Minuten)
- Mindestteilnehmer:innenzahl: 12 Kinder/Jugendliche
- Unterricht im Zweierteam durch professionelle:n Tanzvermittler:in und pädagogische, künstlerisch-pädagogische Fachkraft oder weitere:n Künstler:in in Abhängigkeit von Gruppenkonstellation und inhaltlicher Ausrichtung des Projektes
- Vertiefung tanzkünstlerischer Erfahrungen; die Entwicklung und Präsentation eigener Tanzstücke auf einer größeren Bühne mit zusätzlichen Intensiv-Probetagen bzw. Bühnenproben als kreativ-produktives Teilhabeprojekt
- Auseinandersetzung mit jugend- und gesellschaftsrelevanten Themen
- Partizipative und prozessorientierte Arbeitsweise
- Rezeption von Tanz (Aufführungsbesuch/e und Reflektion) verpflichtend
- eine oder mehrere Präsentationen in möglichst professionellem Rahmen
- Beispiele: regelmäßiger Kurs, künstlerisches Intensivprojekt
Try-out
- Erweiterung des Formats Tanz-Start bzw. Tanz-Intensiv um ein Try-out in Form von „Schnupperstunden“
- Try-out dient der Akquise von Teilnehmer:innen für ein Tanz-Start/Tanz-Intensiv-Projekt
- Max. 10 zusätzliche Stunden (Zeitstunden à 60 Minuten) in unterschiedlichen Einrichtungen bzw. mit unterschiedlichen Gruppen
- Vorstellung des Projektes (praktisch und/oder theoretisch) und der Projektleiter:innen
- Keine Mindestteilnehmer:innenzahl
- Keine Präsentation und keine Rezeption innerhalb des Try-out
- Alle weiteren Vorgaben wie bei Tanz-Start bzw. Tanz-Intensiv
Im Rahmen der dritten Förderphase von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ soll speziell auch der Wissenstransfer und die nachhaltige Vernetzung auf lokaler Ebene gefördert werden.
Begleitend zur Umsetzung der konkreten Projekte werden additiv Transfer- und Vernetzungsaktivitäten der Bündnisse als feste Pauschalen gefördert. Bei diesen Treffen und Workshops geht es darum Erfahrungswissen festzuhalten und Abläufe zu evaluieren und diese mit weiteren Partnern und Akteur:innen der Bildungslandschaft zu teilen. Wie kann eine nachhaltige Zusammenarbeit des Bündnisses auch jenseits der über Kultur macht stark geförderten Projekte ermöglicht werden und wie können die Projekte z.B. in das Angebot einer Institution überführt, mit den Angeboten der Kommune vernetzt oder im besten Falle kontinuierlich von der Kommune getragen werden? Diese und ähnliche Aspekte können Inhalte der Transfer- und Vernetzungsaktivitäten der Bündnisse sein, für die additiv im Antrag Pauschalen kalkuliert werden können.
Pro Antrag kann ein Treffen (zweistündig) beantragt werden. Workshops (sechsstündig) können im Rahmen von Folgeanträgen von einem bestehenden Bündnis beantragt werden.
Aktion Tanz setzt sich für das Kindeswohl und insbesondere den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt ein (s. Leitbild Kindeswohl und Prävention sexualisierter Gewalt). Um dies auch im Rahmen des Förderprogramms ChanceTanz zu stärken, sind ab der Ausschreibungsrunde mit Antragsfrist 31.3.2024 Fördermittelempfänger/Bündnisse dazu verpflichtet, erweiterte Führungszeugnisse aller Personen einzusehen, die in den geförderten Projekten mit den teilnehmenden Kindern und Jugendlichen regelmäßig in Kontakt sind. Die Einsichtnahme ist zu dokumentieren.
Erweiterte Führungszeugnisse sind nur ein kleiner, aber wichtiger Baustein, um mehr Schutz zu gewährleisten. Soweit noch nicht vorhanden, regen wir darüber hinaus die Entwicklung eines Kinderschutzkonzeptes an. Hinweise dazu finden Sie u. a. hier:
– BKJ-Schutzkonzept zum Einsatz gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen www.bkj.de/grundlagen/praevention-und-kindeswohl/dachverbandlichesschutzkonzept
– Website der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs https://beauftragtemissbrauch.de
Bitte beachten Sie gerne das Weiterbildungsangebot „Kindeswohl im Tanz“, das derzeit von Aktion Tanz angeboten wird. Hier finden Sie weitere Informationen.
Alle Informationen dazu finden Sie im Ausschreibungsleitfaden.
Wenn Sie Bündnispartner gefunden und gemeinsam eine Projektidee entwickelt haben, folgen als weitere Schritte:
- Registrierung/Anmeldung unter https://kumasta3.buendnisse-fuer-bildung.de.
- Wählen Sie unter dem Förderangebot ChanceTanz und gehen auf „Förderung beantragen“ – dann weiter auf „Antrag stellen“. Das System führt Sie Punkt für Punkt durch den Antrag. Hinweise zur Bearbeitung finden Sie unter dem Fragezeichen.
- Alle notwendigen Angaben zur Antragstellung finden Sie in unserem Ausschreibungsleitfaden Ausschreibungsleitfaden unter „Hinweise zur Antragstellung in der Datenbank und dem Antragsverfahren“.
- Der Leitfaden steht hier als Download zur Verfügung.
- Kalkulieren Sie Ihre Ausgaben je nach Format (Tanz_Start oder Tanz_Intensiv; evtl. Try_out; Tanz-Splitter) mit Hilfe der Kalkulationsinformation.
- Nach Sichtung durch die Jury erfahren Sie ca. 5 – 6 Wochen nach Antragsfrist, ob Ihr Antrag positiv bewertet wurde. Im Falle einer positiven Bewertung erfolgen alle weiteren Schritte im Anschluss und erst nach Information durch Aktion Tanz – Bundesverband Tanz in Bildung und Gesellschaft e. V. Unter anderem sind ein Veranstaltungsplan und eine Kooperationsvereinbarung zu erstellen.
- Bitte nehmen Sie bei allen Fragen unbedingt mit uns Kontakt auf. So erleichtern Sie sich die Antragstellung und vermeiden aufwendige Überarbeitungen.
Mit der Bewilligung wird mit dem Antragsteller ein privatrechtlicher Zuwendungsvertrag abgeschlossen. Die Vorgaben des Programms und weitere Bestimmungen öffentlicher Zuwendung müssen eingehalten werden.
Die Bündnisse bzw. der Antragsteller erhält für den Aufwand der Koordinierung und Administration eine Verwaltungspauschale in Höhe von 7% der als zuwendungsfähig anerkannten Projektmittel, welche im Rahmen des Verwendungsnachweises abgerechnet und ausbezahlt wird (mind. jedoch 500 €).
Das Projektteam ChanceTanz steht für Antragsberatung und Anfragen telefonisch oder per Mail zur Verfügung.
Hier geht es zur Programmseite „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ des BMBF
- Alle Maßnahmen müssen zusätzlich und außerunterrichtlich stattfinden. Links zu den Vorgaben zur Zusammenarbeit mit Schulen und Kitas finden Sie hier:
Zusammenarbeit mit Schulen
Zusammenarbit mit Kitas - Die beantragten Projektvorhaben dürfen noch nicht begonnen haben.
- Die Maßnahmen haben in dieser Konstellation noch nicht stattgefunden (neuartig), sind nicht anderweitig finanziert und als Start- bzw. Intensivprojekt in sich abgeschlossen.
- Im Rahmen des Programms werden von allen Bündnispartnern unbare Eigenleistungen in angemessenem Umfang für die Realisierung des Projektvorhabens erwartet. Dazu zählt eingebrachte Infrastruktur wie z.B. Räume, Organisation und Administration im Rahmen von vorhandener Personalstruktur oder ehrenamtlichen Arbeitsstunden. Diese Eigenleistungen sind im Antrag konkret darzustellen (jedoch nicht als Geldwert).
- Mit der antragstellenden Einrichtung wird ein privatrechtlicher Zuwendungsvertrag geschlossen. Diese Einrichtung muss in der Lage sein, die Förderung ordnungsgemäß zu verwalten und deren ordnungsgemäße Verwendung nachzuweisen. Bei ChanceTanz muss die antragstellende Einrichtung gemeinnützig oder eine Einrichtung in kommunaler Trägerschaft sein.
- Die Förderung erfolgt auf Ausgabenbasis. Es wird nur Vollfinanzierung gewährt. Das Einbringen von Eigen- oder Drittmitteln ist nicht vorgesehen.
- Eine Förderung von Honoraren für Organisation, Koordinierung oder Administration der Bündnisse ist nicht möglich. Die antragstellende Einrichtung erhält nach Prüfung des Verwendungsnachweises eine Verwaltungspauschale in Höhe von 7% der als förderfähig anerkannten Projektmittel. Über diese Pauschale muss kein Nachweis geführt werden. Die Verwaltungspauschale dient der Anerkennung der koordinativen und organisatorischen Bündnisleistungen der lokalen Ebene. Die Pauschale beträgt mindestens 500 €.
Neben den Vorgaben und Richtwerten des Programms „ChanceTanz“ müssen die Bestimmungen öffentlicher Zuwendung eingehalten werden.
Schauen Sie nach, welche Bündnisse in Ihren Bundesländern, Städten und Regionen ChanceTanz Projekte realisiert haben oder realisieren! Nutzen Sie die Möglichkeit, um sich mit Organisationen und Bündnissen zu vernetzen!
Hier finden Sie die Liste, die alle drei bis vier Monate aktualisiert wird. ChanceTanzProjektliste072024
Wollen Sie mehr zu den Projekten erfahren? Dann recherchieren Sie im TanzPOD! Hier finden Sie alle Projekte, die von ChanceTanz gefördert werden und wurden.
außerschulisch / außerunterrichtlich
Hier finden Sie alle notwendigen Informationen in Sachen Abgrenzung vom Schulunterricht und Integration in den Ganztag
Voraussetzungen für eine Förderung von Maßnahmen in Kindertagesstätten, Kindergärten oder Horten
Hier finden Sie alle notwendigen Informationen für die Förderung von Projekten in Kitas:
Voraussetzungen Projekte in Kitas
Bildungsbenachteiligung
Das BMBF beruft sich bei der Definition auf den Nationalen Bildungsbericht 2020, der unterschiedliche Risikolagen, in denen Kinder und Jugendliche aufwachsen können, benennt, durch die eine Bildungsbenachteiligung hervorgerufen wird. Diese Risikolagen sind:
- soziale Risikolage (Erwerbslosigkeit der im Haushalt lebenden Elternteile),
- finanzielle Risikolage (geringes Familieneinkommen, die Familie erhält z. B. Transferleistungen),
- bildungsbezogene Risikolage (z. B. Eltern sind formal gering qualifiziert).
Kinder und Jugendliche mit Behinderung gehören ebenfalls zur Zielgruppe von lokalen Projekten in „Kultur macht stark“.
Alle Kinder und Jugendlichen, die zur Zielgruppe gehören, sollen die Möglichkeit zur Teilnahme am Programm haben. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf oder mit einem Wohnsitz im ländlichen Raum. Um deren Teilnahme an den Bildungsmaßnahmen zu ermöglichen, können zusätzliche, notwendige Ausgaben finanziert werden. Wenn es der Förderung der Zielgruppe dient, können auch weitere Kinder und Jugendliche in die Angebote eingebunden oder intergenerationale Konzepte umgesetzt werden.
Bündnispartner/Antragsteller
Wer kann Antragsteller sein und wie setzen sich Bündnisse zusammen?
Ein Bündnis besteht aus mindestens drei unterschiedlichen Partnern (Institutionen), die die tanzkünstlerische Expertise, den Sozialraumbezug und die Zielgruppenerreichung sicherstellen.
Ein Theater und zwei Schulen können z.B. kein Bündnis bilden. Zusätzlich muss ein weiterer Bündnispartner aus einem anderen Bereich (z.B. Jugendzentrum, Hochschule, Migrantenverein …) beteiligt sein.
Antragsteller (Letztzuwendungsempfänger = LZE) bei Aktion Tanz – Bundesverband Tanz in Bildung und Gesellschaft e.V. können ausschließlich gemeinnützige Einrichtungen sein, die in der Verwendung öffentlicher Mittel erfahren sind. Ebenso antragsberechtigt sind Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft. Als Antragsteller nicht zugelassen sind formale Bildungseinrichtungen (Schulen, Kitas) und kommunale Verwaltungen. GbR’s können bei Aktion Tanz ebenfalls keine Anträge stellen, sind aber als Bündnispartner zugelassen.
Ehrenamt
Für ehrenamtliche Tätigkeiten können Aufwandsentschädigungen gezahlt werden (bis zu max. 5 € pro Stunde). Praktikanten, FSJ‘ ler etc. können diese Aufwandsentschädigung im Kontext ihrer Funktion nicht erhalten. Die Entschädigungen sollen der Person und dem Aufwand angemessen sein. Die Grundidee des bürgerschaftlichen Engagements ist zu wahren. Statt einer ehrenamtlichen Aufwandsentschädigung können auch die tatsächlich entstandenen Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten) erstattet werden.
Eigenleistungen
Alle Bündnispartner müssen nachweislich Eigenleistungen erbringen. Diese müssen im Antrag detailliert dargestellt werden. Der Umfang der Eigenleistungen ist nicht fixiert. Vorrangig sollen hier Infrastruktur und ehrenamtliche oder hauptamtliche Personalstunden eingebracht werden. Erst wenn diese Eigenleistungen erbracht sind, können in begründeten Einzelfällen besondere weitere Aufwendungen für Räume u.a. Leistungen der Bündnispartner (keine Gemeinkosten) in Rechnung gestellt werden, die unmittelbar durch die Maßnahme entstehen. Der antragstellende Partner ist hiervon ausgenommen.
Förderfähige Ausgaben
Alle im Rahmen von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ durchgeführten Projekte werden auf Ausgabenbasis gefördert. Anteilige Kosten, allgemeine Gemein- oder Strukturkosten bzw. Eigenbelege der Letztzuwendungsempfänger sind nicht zuwendungsfähig. Antragsteller können entsprechend keine Raummiete oder sonstige Kosten im Rahmen ihrer Strukturen etc. in Rechnung stellen bzw. durch die Förderung finanzieren. Zuwendungsfähig sind in diesem Zusammenhang ausschließlich Ausgaben, die direkt durch die Maßnahme entstehen und die auch definitiv getätigt werden. Infrastruktur der anderen Bündnispartner soll i.d.R. ebenfalls als Eigenleistung eingebracht werden.
Honorare
Künstlerische und pädagogische Honorare können nur an Fachkräfte gezahlt werden, die nicht hauptberuflich beim Antragsteller tätig sind. Auch Teilzeitmitarbeiter sind hauptberuflich tätig, wenn sie z.B. ansonsten keine weitere Tätigkeit ausüben oder mehr als die Hälfte ihrer Einnahmen aus dieser Teilzeittätigkeit erzielen. Honorarzahlungen an bei Bündnispartnern angestellte Personen sind möglich, sofern eine klare Trennung von Ort, Umfang und Inhalt der Unterrichtstätigkeit im Projekt zur Festanstellung/Tätigkeit beim Bündnispartner nachweisbar dargestellt wird. Honorare können ausschließlich auf Stundenbasis mit entsprechenden Nachweisen gezahlt werden. Für alle in der Maßnahme ausbezahlten Honorare müssen Honorarverträge mit der antragstellenden Einrichtung abgeschlossen werden. Im Rahmen von ChanceTanz sind Minimal- bzw. Maximalbeträge für Honorare vorgesehen, die bei der jeweiligen Kalkulation entsprechend eingehalten werden müssen.
Personalausgaben sind nicht förderfähig.
Sozialraum/sozialräumliche Gegebenheiten – Einbindung des Sozialraums bedeutet:
Hiermit sind zum einen die im lokalen Umfeld bestehende Sozialstruktur, die Netzwerk- und Unterstützungsstrukturen und weitere im Sozialraum befindliche Akteure als auch zum anderen die Einbeziehung des sozialen Umfeldes der Kinder bzw. Jugendlichen (Eltern, Freunde, Freizeitgestaltung, Kiez…) gemeint. Die geplanten Maßnahmen sollen in Bezug auf die Zielgruppe darstellen, wie die lokalen sozialräumlichen Gegebenheiten auf diesen Ebenen berücksichtigt werden.
Hier finden Sie ein Themenheft zum Sozialraum der bkj.
Verwaltungspauschale:
Für die koordinative und organisatorische Bündnisarbeit, die über Honorare oder ehrenamtliche Aufwandsentschädigungen im Rahmen der Projektdurchführung nicht finanziert werden darf, erhält die antragstellende Einrichtung nach Projektabschluss 7% (mindestens jedoch 500 €) der als zuwendungsfähig anerkannten Projektmittel als Verwaltungspauschale. Die Abrechnung und Auszahlung der Verwaltungspauschale wird bei Beantragung durch den LZE automatisch im Rahmen der Prüfung des Verwendungsnachweises vorgenommen und ausbezahlt
Ziel des Gesamtprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“:
ist die Aufhebung von Bildungsbenachteiligung durch mehr Teilhabe an kulturellen Bildungsangeboten. Entsprechend muss das Bündnis in der Lage sein, diese Zielgruppe(n) zu erreichen und zu einer Teilnahme zu motivieren. Dies setzt voraus, dass sich geeignete Bündnispartner zusammentun, Themen und Methoden der Zielgruppe entsprechend gewählt werden, als auch der jeweilige Sozialraum konstruktiv einbezogen wird.
Zusätzlichkeit der Maßnahme:
Gefördert werden Projekte, die zusätzlich zu den durch die Bündnispartner realisierten und über andere Fördermittel bereits finanzierten Projekten geplant und umgesetzt werden und in diesem Sinne neu und in sich abgeschlossen sind. Es darf sich bei den beantragten Maßnahmen nicht um Regelangebote handeln.
Aktuelle Vorlagen für ChanceTanz
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, Vorlagen etc. als Dateien zum Download (derzeit werden einige Vorlagen neu bearbeitet und stehen in Kürze zur Verfügung):
Leitfaden Projektabwicklung_052024
Gestaltungsrichtlinien_Öffentlichkeitsarbeit_02_2024
Teilnehmer-Beteiligtenliste_Vorlage_LZE
Teilnehmer-Beteiligtenliste_2 Seiten_Vorlage
Teilnehmerliste_Try out_Vorlage
Teilnehmerliste_Transfertreffen-Transferworkshop_Vorlage
Honorarvertrag_Unterricht_Vorlage
Honorarvertrag_Begleit.Taetigkeiten_Vorlage
Vereinbarung_Abrechnung_Ehrenamt
ChTa3_Einwilligung_Foto-Film_Eltern_Teilnehmende_Beteiligte
Bestaetigung_VorlageEinwilligungserklaerung
Hinweisblatt_Datenschutz_FotoFilm_AktionTanz
ChTa3_Abrechnung_Verpflegungspauschale
Schlussbericht_Verwendungsnachweis_Fragen
BMBF_kms_einwilligungserklaerung_fotoaufnahmen_teilnehmende_ab2023
BMBF_kms_einwilligungserklaerung_Nutzungsrechte_Foto_Film
BMBF_kms-Hinweisblatt-zum-Datenschutz-Neu
Formular_Praxisbeispiele – Formular Praxisbeispiele zur Veröffentlichung auf ChanceTanz Homepage; bitte ausgefüllt an ChanceTanz schicken
Formular_Präsentation – Formular Präsentationsankündigung zur Veröffentlichung auf ChanceTanz Homepage; bitte ausgefüllt an ChanceTanz schicken
Dokumentation Führungszeugnisse Mustervorlage
Die Jurymitglieder
An Boekman studierte Theaterwissenschaften in München und Tanz an der Rubin Academy of
Music and Dance in Jerusalem. Es folgte eine mehrjährige Weiterbildung in zeitgenössischen Tanztechniken, Komposition und Choreografie an der International School of Dance in New York. Als Tänzerin arbeitete sie u.a. bei der Repertory Company CoDanceCo in New York und Mind the Gap in Wuppertal. In ihren Choreografien arbeitet sie mit allen sie inspirierenden Menschen: professionelle Tänzer:innen oder Jugendlichen: in den klassischen Stadttheatern von Wuppertal, Berlin, Rustavi, Tashkent, auf den Treppen der Museen Berlins, oder in den Turnhallen Russlands.
Sie leitet europaweit Performanceprojekte und Workshops. Seit 2005 ist sie im Künstler:innenpool von TanzZeit und veranstaltet u.a. das Tanzevent „Club Oval-Crossover Dancebattle“.
In Kooperation mit dem Goetheinstitut entwickelte sie Methoden zu dem Thema: „Sprache und Tanz“. Sie ist Leiterin des Marameo Berlin e.V., ein Trainingscenter in Berlin Mitte für professionelle Tänzer:innen und Tanzbegeisterte.
Michael Hackenberger ist pensionierter Lehrer für Musik, Darstellendes Spiel und Kunst.
Er arbeitete an verschiedenen Schulen in Berlin-Neukölln und am Landesinstitut für Schule und Medien. Darüber hinaus wirkte er an vielen verschiedenen Projekten zur Medienbildung, Ganztagsschulentwicklung, inter-/kulturelle Bildung, Vielfalt/Diversity, „demokratisch handeln“, „Hands …“ etc. mit.
Jetzt ist er freiberuflicher Berater für demokratische Schulentwicklung (DeGeDe, DEVI, SenBJF).
Sein Bezug zum Tanz stammt aus der eigenen Musiklehrertätigkeit, aus mehreren Schulprojekten im Rahmen von TanzZeit und dem Kontakt zu Jo Parkes und der eigenen Teilnahme an ihren Tanzprojekten (z.B. „Zwischen den Mauersteinen“).
degede.de/kompetenz-team-michael-hackenberger/
Viola Kelb ist Dipl. Pädagogin, Systemische Beraterin (DGSF) und freiberufliche Prozessbegleiterin. Unter dem Motto „Kultur gemeinsam wandeln“ begleitet sie Menschen aus Kultur und Bildung dabei, ihre Zusammenarbeit zielorientiert und wertebasiert weiterzuentwickeln. Als langjährige Referentin für Kulturelle Bildung bei der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (2005 bis 2013) sowie der Akademie der Kulturellen Bildung in Remscheid (bis 2016) sind Kooperationen und Vernetzung seit 20 Jahren ihr Fachthema. Darüber hinaus ist sie aktuell Dozentin bei der Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität zu Köln.
www.viola-kelb.com
Fidan Sirin: Ich bin in der Türkei geboren und 1998 mit meiner Familie nach Deutschland gekommen. In den Kinder- und Jugendclubs, wo ich die meiste Zeit meiner Kindheit und Jugend verbrachte, habe ich angefangen zu tanzen. Mit Freundinnen kreiierten wir zu Popmusik unsere ersten Choreografien und traten damit an verschiedenen Orten auf. Obwohl mir das Tanzen viel Spaß machte und mich immer motivierte, wurde ich von meinen Eltern nicht unterstützt. Im Gegenteil – ich hatte das Gefühl ich mache etwas „Falsches“, weil ich es heimlich tun musste. Es war nicht die Tanzkultur, die meine Eltern aus der Türkei kannten. Für mich war der Tanz aber enorm wichtig und ich konnte mir nicht vorstellen, jemals damit aufzuhören.
Meine Geschwister und ich wohnten gemeinsam auf beengtem Raum. Durch den Tanz hatte ich die Möglichkeit, mich in großen Räumen zu bewegen und mich frei zu fühlen. Er half mir, meine Alltagsprobleme zu vergessen und mich gut zu fühlen.
Bereits im Jugendalter nutzte ich den Tanz als Ausdrucksform, um mich von außen auferlegten Zuschreibungen als Frau oder Migrantin zu emanzipieren. Ich habe in der urbanen Tanzszene angefangen zu tanzen und später meinen Schwerpunkt auf Improvisation und Tanztheater gelegt. Ich arbeite seit mehr als 10 Jahren als freischaffende Künstlerin und leite Tanzprojekte für junge Berliner Laientänzer:innen. In meinen künstlerischen Projekten hinterfrage ich gängige kulturelle und geschlechtsspezifische Bilder, Gewohnheiten und Erwartungen. Zur Zeit liegt mein Schwerpunkt auf internationalen und interkulturellen Tanzprojekten.
Ich organisiere Tanzbegegnungen und Tanzveranstaltungen, in denen Künstler:innen aus verschiedenen Ländern zusammenkommen, um gemeinem zu unterschiedlichen Themen zu arbeiten.
Ich bin die künstlerische Leitung und Vorstandsmitglied von dem Verein HaBer project e.V. www.haber-project.de
Die durch ChanceTanz geförderten Bündnisse werden jährlich zu einem Fachtag eingeladen, der sich jeweils einem ausgesuchten Thema im Kontext von „Kultur macht stark“ bzw. „ChanceTanz“ widmet.
Der nächste Fachtag fand am 24. und 25. November in Berlin statt, zu dem alle geförderten Bündnisse eingeladen waren. Eine Kurzdokumentation findet man hier.
Die Fachtage dienen als Austauschplattform und Arbeitsforum, bei denen sowohl Beiträge von diversen Fachleuten zu hören sind als auch die Teilnehmer in verschiedenen Arbeitsgruppen ihre Erfahrungen zu bestimmten Themen einbringen und austauschen können.
Darüber hinaus bieten wir monatlich eine Administrationsrunde (online) an, bei der alle ChanceTanz Projekte willkommen sind, Fragen zu stellen und eine Einführung in die administrativen Vorgänge bekommen, um den Ablauf möglichst „easy“ zu gestalten.
Des Weiteren laden wir bei Bedarf zu aktuellen Themen ein. Am 13. Juni 2023 hatten wir Viola Kelb zu Gast, die den Workshop „Bildungsnetzwerke(n) für Chance-Tanz-Bündnisse: Wie bauen wir unser lokales Bildungsnetzwerk aus?“ leitete. Wir verbrachten sehr inspirierende gemeinsame Stunden. Alle, die die Veranstaltung verpasst haben, können nachlesen, womit wir uns beschäftigt haben.