TANZPAKT-Antragsverfahren startet am 5. November – Stärkung der Tanzlandschaft und neue Perspektiven durch urbane Expertise in der Jury
Das Förderprogramm TANZPAKT Stadt-Land-Bund startet in seine fünfte Ausschreibungsrunde und setzt damit ein klares kulturpolitisches Signal: Tanz wird als gesellschaftlich wirksame, exzellente Kunstform weiter gestärkt. Vom 5. November 2026 bis zum 5. April 2027 können Künstler*innen, Ensembles, Produktionsstrukturen und Netzwerke Fördermittel des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in Höhe von rund 1,9 Mio. Euro beantragen.
Termine der 5. Ausschreibung
- Ausschreibungsstart: 5. November 2026
- Antragsdeadline: 5. April 2027, 18:00 Uhr
- Frühestmöglicher Projektstart: 1. Juli 2027
- Projektende: 30. Juni 2030
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Antragsportal von Bureau Ritter. Die Registrierung ist ab Ausschreibungsstart möglich. Der Antrag kann bis zum Bewerbungsschluss kontinuierlich bearbeitet werden.
Alle Informationen zum Ausschreibungsverfahren und zur Antragstellung finden sich in den Fördergrundsätzen.
Die notwendigen Formulare sind ab dem Ausschreibungsbeginn am 5. November 2026 unter diesem Link verfügbar.