Ab dem 1. Dezember 2020 können laufend Anträge auf Projektförderung bei ChanceTanz gestellt werden (Erst- und Folgeanträge). Die Frist zum 31. März ist aufgehoben. Folgeanträge sollten 4-6 Wochen vor gewünschtem Projektstart eingereicht werden. Erstanträge sollten mindestens 6 Wochen vor geplantem Projektstart vorliegen, da diese von einer Jury begutachtet werden. Mit dieser Maßnahme bemühen wir uns, auf die pandemiebedingten Planungsunsicherheiten flexibel eingehen und auch auf kurzfristig sich ergebende Möglichkeiten einer Projektumsetzung reagieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das ChanceTanz Projektbüro chancetanz@aktiontanz.de
Alle weiteren Informationen finden man hier.
Die Antragsfrist zum 30.09.2021 bleibt davon unberührt.